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Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 eingeführt

Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 eingeführt
Aktuelles
24.10.2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 eingeführt

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine neue, eindeutige Kennung für wirtschaftlich tätige Personen in Deutschland. Ab November 2024 wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und gilt für natürliche Personen, juristische Personen sowie Personenvereinigungen.

Die W-IdNr. wird automatisch zugeteilt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Sie setzt sich aus den Buchstaben „DE“, gefolgt von neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, zusammen. Die W-IdNr. fungiert als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Dieses Register hat zum Ziel, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen vermieden werden (Once-Only-Prinzip).

Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in mehreren Phasen

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise:

  • Wirtschaftlich Tätige mit vorhandener USt-IdNr.: Die W-IdNr. wird ab einem noch festzulegenden Stichtag zugeteilt.
  • Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr.: Ab November 2024 erfolgt die elektronische Mitteilung, vorausgesetzt, sie verfügen über ein ELSTER-Benutzerkonto oder einen steuerlichen Berater mit Bekanntgabevollmacht.
  • Alle übrigen wirtschaftlich Tätigen: Ab dem dritten Quartal 2025 erhalten sie ihre W-IdNr. ebenfalls elektronisch.

Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem ersten Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale.

Die Übergangsregelungen sehen vor, dass die Angabe der W-IdNr. in den Steuererklärungsvordrucken vorerst nicht verpflichtend ist. Erst nach Abschluss der initialen Vergabe wird die W-IdNr. zur steuerlichen Identifikationsnummer für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird sie verpflichtend als Identifizierungsmerkmal auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden anzugeben sein.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt online ausführliche Informationen und einen FAQ-Katalog zur Verfügung – mehr erfahren

Autor: Jonas Liermann, ETL WRG

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