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Neuer IDW-Standard zur Krisenfrüherkennung

Neuer IDW-Standard zur Krisenfrüherkennung
Aktuelles
17.03.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Neuer IDW-Standard zur Krisenfrüherkennung

Frühzeitige Risikoeinschätzung ist essenziell, um wirtschaftliche Schieflagen zu vermeiden. Doch die gesetzlichen Vorgaben zum Krisenmanagement sind nicht immer eindeutig. Ein neuer IDW-Standard, der jetzt als Entwurf vorliegt, schafft Abhilfe. Wirtschaftsprüfer Matthias Robbers zeigt, wie der IDW ES 16 bei der Krisenfrüherkennung und -bewältigung unterstützt.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 28. Februar 2025 mit dem neuen Standard S 16 IDW eine konkrete Beschreibung der Maßnahmen und Anforderungen an die Leitung eines Unternehmens in wirtschaftlicher Schieflage definiert. Der Standard trägt den Titel „Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG“.

Momentan befindet sich der Standard noch im Entwurfsmodus, ist aber bereits auf der Website des IDW abrufbar. Daher wird er vorerst als IDW ES 16 abgekürzt (E = Entwurfsfassung). Inhaltlich wesentliche Änderungen sind – wie auch bei vielen vorherigen Entwurfsfassungen des IDW – nicht zu erwarten. Das bedeutet, dass die Grundaussagen dieses Standards bereits jetzt als belastbar gelten können.

Der Standard greift die gesetzlich geforderten To-dos für eine Unternehmensleitung auf, die im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zusammengefasst sind. Letztlich fasst § 1 StaRUG hier nur zusammen, was der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jahren durch seine Rechtsprechung als Anforderungen in diesem Bereich entwickelt hat – und das ist ggf. nicht wenig!

Anpassungsfähigkeit des IDW ES 16 an unterschiedliche Unternehmensgrößen und -branchen

Natürlich ist der Standard so formuliert, dass er möglichst breit genutzt werden kann – von kleineren Vereinen bis hin zu sehr großen Konzern- oder Trägerstrukturen. Bei einer skalierten Anwendung und unter Wahrung der Kernbestandteile ergeben sich jedoch sehr konkrete To-dos, die nach meiner Meinung auch für kleine Unternehmen handhabbar sind. Der Standard hebt in diesem Zusammenhang die Planungsrechnung als elementares Kerninstrument hervor.

Aus meiner praktischen Tätigkeit heraus kann ich diesen Standard jedem Verantwortlichen in einer Leitungsfunktion dringend empfehlen. Der Gesetzestext des StaRUG allein lässt die erforderlichen Anforderungen und Maßnahmen nicht immer eindeutig erkennen. Hier setzt der IDW ES 16 an, indem er diese konkretisiert und erläutert.

Natürlich ist der S16 (Entwurf) aufgrund seiner Allgemeingültigkeit nicht speziell auf die Anforderungen von Krankenhaus- oder Wohlfahrtsträgern zugeschnitten. Die Aufgabe der Unternehmensleitung im Anwendungsfall besteht daher darin, die im IDW ES 16 erläuterten Maßnahmen und Anforderungen branchenspezifisch auf die hausindividuellen Verhältnisse „herunterzubrechen“, ohne dabei die erforderlichen Muss-Bestandteile zu vernachlässigen.

Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie mich gerne an!
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Autor(en)


Matthias Robbers
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Diplom-Kaufmann

Mail: matthias.robbers@etl-wrg.de


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