Vereinfachung des kommunalen Vergaberechts durch ein Vergabetransformationsgesetz
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge) muss die öffentliche Hand die komplexen Vorschriften und Regeln des Vergaberechts beachten. Viele Kommunen sind in der täglichen Arbeit mit der zeitaufwändigen Anwendung der vergaberechtlichen Regelungen konfrontiert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zur Weiterentwicklung des Vergaberechts und eines damit verbundenen Gesetzestextes (Referentenentwurf 2024) eine öffentliche Konsultation u. a. bei Gemeinden, Unternehmen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.
Als Ergebnis dieses Konsultationsprozesses haben sich folgende Themenbereiche herauskristallisiert:
- Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren, insbesondere im Wege der Reduzierung der komplexen Regelungen
- Digitalisierung des Beschaffungswesens
- Verpflichtende Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien
Ein erster Gesetzesentwurf ist für Ende 2023/Anfang 2024 geplant, so dass eine parlamentarische Umsetzung der Vergabetransformation im ersten Halbjahr 2024 möglich wäre.
Autor: Ralf Ehre