Wir gestalten Karriere

Next Generation of Leaders

ETL Prüfung & Beratung

Über uns

Startseite | Aktuelles | Steuersatz bei Wohncontainer-Vermietung

Steuersatz bei Wohncontainer-Vermietung

BFH-Urteil: Ermäßigte Besteuerung für kurzfristige Beherbergung
Steuersatz bei Wohncontainer-Vermietung
Aktuelles
11.06.2023

Steuersatz bei Wohncontainer-Vermietung

BFH-Urteil: Ermäßigte Besteuerung für kurzfristige Beherbergung

Auf steuerpflichtige Umsätze ist grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Es sei denn, ein Umsatz fällt unter die ermäßigte Besteuerung von 7 Prozent gemäß Katalog des Umsatzsteuergesetzes. Dazu gehört auch die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 29. November 2022 entschieden, ob auch die Vermietung von Wohncontainern dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Auslöser war ein Unternehmer, ein Landwirt, der saisonal Erntehelfer beschäftigte, an die er Räume in Wohncontainern vermietete. Einige der Container standen dauerhaft auf dem Gelände, einige nur in der Saison. Die Dauer der jeweiligen Mietverhältnisse betrug höchstens drei Monate.

Nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden ist begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer, entschied der BFH. Die gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung und nicht etwa auf die Vermietung von Grundstücken. Dadurch können Vermieter, die Container kurzfristig vermieten – wie in dem Fall an Erntehelfer – den ermäßigten Steuersatz beanspruchen.

 

Weitere interessante Artikel