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Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Betreiber müssen Umsätze der Anbieter auf eBay und Co. melden
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Aktuelles
24.07.2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Betreiber müssen Umsätze der Anbieter auf eBay und Co. melden

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Es verpflichtet die Betreiber digitaler Plattformen, den Finanzbehörden Transaktionen zu melden, die dort abgewickelt werden. Betroffene Plattformen sind neben eBay, Amazon, Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen), Etsy, Booklooker und Mobile.de auch Plattformen wie Airbnb sowie Uber. Plattformen, auf denen kein direktes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, wie Jobbörsen und Vermittlungsportale, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Die Meldung muss elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen. Es wird nicht zwischen privaten oder gewerblichen Anbietern unterschieden.

Wann erfolgt eine Meldung?

Stichtag der Meldung für das Kalenderjahr 2023 ist der 31. Januar 2024. Sie ist jedoch erst oberhalb gewisser Grenzen erforderlich. Wenn jemand auf einer Plattform innerhalb eines Jahres mindestens 30 Verkäufe tätigt oder mehr als 2.000 Euro gutgeschrieben bekommt, werden u. A. folgende Daten gemeldet: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, USt-ID (falls vorhanden) sowie Bankverbindung, Gesamtbetrag und Zahl der Tätigkeiten je Quartal für den Meldezeitraum.

Es reicht aus, wenn eine der Grenzen überschritten wird – nur wenn beide Grenzen gleichzeitig unterschritten werden, wird von einer Meldung abgesehen. Das BZSt übermittelt die gemeldeten Daten in einem zweiten Schritt an die Finanzämter der Verkäufer. Es steht zu erwarten, dass Verkäufer künftig vermehrt Nachfragen von ihrem Finanzamt bekommen werden. Auch strafrechtliche Aspekte sind in diesem Zusammenhang denkbar.

Durch das Gesetz ändert sich im Übrigen nichts bei der einkommensteuerlichen Wertung der von den Plattformen gemeldeten Einnahmen, also z. B. der Eingruppierung als gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.

 

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