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Photovoltaik: 2023 installierte Anlagen von der Umsatzsteuer befreit

Photovoltaik: 2023 installierte Anlagen von der Umsatzsteuer befreit
Aktuelles
13.03.2023

Photovoltaik: 2023 installierte Anlagen von der Umsatzsteuer befreit

Ende des vergangenen Jahres wurde das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Förderung des weiteren Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen. Durch Vereinfachungen bei der Installation und dem Betrieb sollen Anreize für die Bürger geschaffen werden.

Dazu gehört der sog. Nullsteuersatz, also der Wegfall von Umsatzsteuer. Der Käufer einer PV-Anlage muss diese nicht mehr zahlen, kann sich im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer durch das Finanzamt erstatten lassen. Der Nullsteuersatz gilt für PV-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 vollständig geliefert bzw. vollständig installiert sind. Das Datum der Bestellung ist dabei unerheblich. Profitieren können Steuerpflichtige, die sich eine PV-Anlage auf oder in die Nähe eines Wohngebäudes installieren lassen. Dies gilt dann für alle Komponenten der Anlage, wie die Module, den Batteriespeicher oder auch die Wechselrichter. Der Leistungswert der jeweiligen Anlage ist bei der Umsatzsteuer nicht ausschlaggebend.

Die Käufer von PV-Anlagen könnten so auch durch günstigere PV-Anlagen profitieren, da Händler und Handwerker die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich weitergeben sollen. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Steuerpflichtige sollten allerdings beachten, dass sie mit der Einspeisung des Stroms aus ihrer PV-Anlage Unternehmer sind. Eine Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt ist deshalb unbedingt erforderlich.

Beachten Sie: Eine rückwirkende Änderung mit dem Nullsteuersatz auf bereits vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommene PV-Anlagen ist nicht möglich. Mehr Informationen zu dem Gesetz erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

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Peter Häussermann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: peter.haeussermann@etl.de


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Gregor Wenzel
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: gregor.wenzel@btu-group.de


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