Obligatorische elektronische Rechnung für inländische B2B
Inländische B2B-Geschäfte sollen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr ohne digitale Rechnungen über die Bühne gehen. Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfs ist es, Umsatzsteuerbetrug zu vermeiden.
Dabei handelt es sich um eine Vorstufe: Bereits geplant ist, dass die Rechnungen, wie in Italien und Frankreich, künftig über eine zentrale Stelle abgewickelt werden sollen. Genaue Vorstellungen dazu gibt es allerdings noch nicht.
Der Begriff der digitalen Rechnung wird im Gesetzentwurf konkretisiert. Gemeint sind nicht etwa PDF-Rechnungen, sondern standardisierte maschinenlesbare Dateien. Konsequenzen hat diese Vorgabe sowohl für die Unternehmen, die die Rechnung erstellen, als auch für den Rechnungsempfänger: Der Versender muss in der Lage sein, die den Formatvorgaben entsprechende digitale Rechnung zu erstellen, und der Empfänger muss diese Rechnung verarbeiten können. Hinzu kommt die Verpflichtung, die digitalen Rechnungen auch digital zu archivieren.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und insbesondere auf zwei Aspekte aufmerksam gemacht. Zum einen geht es um den Einsatz von hybriden Formaten (z.B. ZUGFeRD, ein Datenformat für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch), die auch von Menschen gelesen werden können, und zum anderen um Kleinstbetragsrechnungen, für die Erleichterungen vorgesehen werden sollten.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, die weitere Entwicklung zu verfolgen und bei der Entscheidung zur Einführung neuer IT-Systeme die Kompatibilität zu den zukünftigen Anforderungen sicherzustellen.