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NIS2-Richtlinie: Stärkung der Cybersicherheit in Europa

NIS2-Richtlinie: Stärkung der Cybersicherheit in Europa
Aktuelles
26.09.2024

NIS2-Richtlinie: Stärkung der Cybersicherheit in Europa

Cyberangriffe gehören in der heutigen digitalen Welt zu den größten Bedrohungen für Unternehmen und Organisationen. Um diesen Bedrohungen zu begegnen, hat die EU die NIS2-Richtlinie verabschiedet, die strengere Anforderungen an die Cybersicherheit festlegt. Besonders Unternehmen, die die Versorgungssicherheit gewährleisten, stehen im Fokus.

Von finanziellen Verlusten durch gestohlene Daten über Betriebsunterbrechungen bis hin zu irreparablen Reputationsschäden – die Folgen eines Cyberangriffes können verheerend sein. Besonders in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit oder Transport ist der Schutz vor Cyberangriffen entscheidend.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat die EU mit der NIS2-Richtlinie neue, strengere Anforderungen an die Cybersicherheit eingeführt. Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und reagiert auf die zunehmenden Bedrohungen im digitalen Raum. Ziel der Richtlinie ist es, die Sicherheitsstandards für Netzwerke und Informationssysteme in der gesamten EU anzuheben. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, effektive Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Cybersicherheitsvorfälle zu melden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen NIS 2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen.

Wer ist von der NIS2-Richtlinie betroffen?

Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich gegenüber der ursprünglichen NIS-Richtlinie und umfasst nun mehr Unternehmen, einschließlich kleinerer und mittlerer Unternehmen, wenn diese in kritischen Sektoren tätig sind oder eine wesentliche Rolle in der Wertschöpfungskette spielen. Dazu gehören:

  • Kritische Infrastrukturen: Unternehmen in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Wasserwirtschaft und digitale Infrastruktur.
  • Digitale Dienste: Anbieter von Cloud-Diensten, Rechenzentren und Plattformbetreiber.
  • Öffentliche Verwaltungen: Staatliche Einrichtungen, die kritische Dienstleistungen bereitstellen.

Ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt, können Sie mit der NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI selbständig prüfen. 

Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen?

Unternehmen, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind, müssen eine Reihe von konkreten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen:

  1. Risikomanagement: Einführung von Sicherheitsstandards zur Erkennung und Prävention von Cyberbedrohungen.
  2. Technische Sicherheitsmaßnahmen: Schutz der IT-Systeme durch Firewalls, Verschlüsselung und regelmäßige Sicherheitsupdates.
  3. Incident-Response-Plan: Entwicklung eines Notfallplans für den Umgang mit Cyberangriffen.
  4. Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins.
  5. Meldung von Vorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb eines kurzen Zeitraums gemeldet werden. Die NIS2-Richtlinie legt fest, dass Unternehmen erhebliche Vorfälle unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung melden müssen, gefolgt von einem detaillierten Bericht innerhalb von 72 Stunden.

Strafen bei Nichtbeachtung der Richtlinie

Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann zu erheblichen Konsequenzen führen, darunter hohe Bußgelder. Zudem können Führungskräfte persönlich haftbar gemacht werden, und Behörden haben die Möglichkeit, Unternehmen zu zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu zwingen oder deren Geschäftstätigkeit vorübergehend stillzulegen. Darüber hinaus können Verstöße zu Reputationsschäden führen, die das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern erheblich beeinträchtigen.

Unterstützung durch ETL Prüfung & Beratung

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert Fachwissen und strategische Planung. ETL Prüfung & Beratung bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei der Erfüllung dieser Anforderungen:

  1. Risikobewertung und Sicherheitsanalysen: Wir helfen Ihnen, Sicherheitslücken zu identifizieren und die Risiken für Ihr Unternehmen zu bewerten.
  2. Entwicklung von Cybersicherheitsstrategien: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Schutzmaßnahmen, die den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechen.
  3. Umsetzung der NIS2-Richtlinie: Wir unterstützen Sie dabei, alle Vorschriften der Richtlinie zu verstehen und einzuhalten, von der Compliance-Beratung bis hin zur Erstellung von Notfallplänen.
  4. Schulungen und Audits: Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Bereich Cybersicherheit und führen regelmäßige Audits durch, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
  5. Technologische Beratung: Unsere Experten beraten Sie bei der Auswahl und Implementierung der passenden Sicherheitstechnologien.

Herausforderungen und Chancen

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Herausforderungen dar. Zu diesen zählen der begrenzte Zugang zu finanziellen und personellen Ressourcen, die Komplexität der neuen Anforderungen sowie der Bedarf an Mitarbeiterschulungen und technologischen Anpassungen.

Auf der anderen Seite bietet die Richtlinie KMU die Möglichkeit, ihre Cybersicherheitsstrategien zu stärken und sich als vertrauenswürdige Partner zu positionieren, was einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann.

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt, sondern auch langfristig gegen Cyberbedrohungen geschützt ist.

 

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Autor(en)


Manuel Fuchs
Partner, IT-Auditor IDW, Sustainability-Auditor IDW

Mail: manuel.fuchs@etl.de


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