Neuer Schwung für Investitionen in den Mietwohnungsbau
Der Gesetzgeber hat im Bereich der Abschreibungen für Gebäude zu Beginn dieses Jahres wichtige Verbesserungen eingeführt, die – so unser Eindruck – in der Wahrnehmung ein bisschen untergegangen sind.
So wurde der reguläre AfA-Satz (Absetzung für Abnutzung) von zwei auf drei Prozent erhöht, zudem wurde ein neuer § 7b in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, der unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Veranlagungsjahren eine Sonderabschreibung von fünf Prozent anzusetzen.
Die Kombination dieser neuen steuerrechtlichen Regelungen führt bei Neubauten mit einem hohen Ausbaustandard zu interessanten Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital. Denn ein hoher, energetischer Standard ist mit langfristigen Vorteilen für die laufenden Kosten der Energieversorgung für die Mieter verbunden. Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die am Wohnungsmarkt durchsetzbaren Netto-Kaltmieten.
Investitionen in für eine Fremdvermietung vorgesehenen Wohnraum werden dadurch auch außerhalb der traditionell sehr hochpreisigen Ballungsgebiete für Anleger interessant, sofern in längerfristiger Perspektive durch die individuelle Einkommenssituation die steuerlichen Verluste aufgrund der Abschreibungsmöglichkeiten zu einem hohen Steuersatz genutzt werden können.
Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu erfahren.
Autor: StB Thomas Pintzke, Geschäftsführer RINKE TREUHAND GmbH