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Neue MaRisk-Fassung veröffentlicht

Neue MaRisk-Fassung veröffentlicht
Aktuelles
30.06.2023 — zuletzt aktualisiert: 20.12.2023

Neue MaRisk-Fassung veröffentlicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. Juni 2023 die überarbeitete Neufassung der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.

Die wesentlichen Themen der Überarbeitung betreffen folgende Bereiche:

  • Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung
  • Neues Modul BTO 3 zum Immobiliengeschäft
  • Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle
  • Klarstellungen zur Geschäftsmodellanalyse
  • Durchführung von Handelsgeschäften im Homeoffice
  • Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken)

Die neue Fassung der MaRisk tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Wie bereits in der Vergangenheit enthalten die überarbeiteten MaRisk auch diesmal eine Reihe von Klarstellungen, die keine neuen Regelungsinhalte mit sich bringen und lediglich die existierende Verwaltungspraxis widerspiegeln. Konkret bedeutet dies, dass Änderungen, die lediglich klarstellender Natur sind, unmittelbar nach Veröffentlichung von den Instituten anzuwenden sind.

Um den Instituten einen ausreichenden Zeitraum für die Implementierung von neuen Anforderungen einzuräumen, gilt eine Übergangsfrist. Die neuen Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies gilt für die folgenden Passagen:

  • AT 2.2 Tz. 1 Erl.
  • AT 4.1 Tz. 1 sowie Tz. 2 Erl.
  • AT 4.3.3 Tz. 1
  • AT 4.5 Tz. 5
  • BTO 1.2 Tz. 4
  • BT 3.1. Tz. 1
  • BT 3.2 Tz. 1 Erl.

Die aktuelle Neufassung mit Erläuterungen sowie das dazugehörige Anschreiben der BaFin finden Sie unter www.bafin.de.

 

Autor: Oliver Gose

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Oliver Gose
Diplom-Betriebswirt

Mail: oliver.gose@etl-consit.de


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