Neue Frist für Grundsteuer-Änderungsanzeigen
Eine wichtige Neuerung im Bereich der Grundsteuer könnte potenziell Auswirkungen auf den Grundsteuerwert haben. Gemäß dem Erlass vom 28. Februar 2024 wurde die Frist für die sogenannte Änderungsanzeige im Zusammenhang mit der Grundsteuer für Änderungen in den Jahren 2022 und 2023 verlängert. Diese Fristverlängerung betrifft alle Bundesländer, ausgenommen Hamburg.
Grundsteuer: Was sind meldepflichtige Änderungen?
„Zu solchen grundsätzlich meldepflichtigen Änderungen gehören beispielsweise die Erweiterung der Wohnfläche, der Wechsel der Grundstücksart, zum Beispiel vom Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus, und die Korrektur der Vermögensart, wenn sich das Eigentum von Grundvermögen in Land- und Forstwirtschaft oder umgekehrt gewandelt hat“, informiert Peter Temmert, Geschäftsführer unserer Beteiligungsgesellschaft RINKE Treuhand GmbH.
Keine Mitteilung bei Eigentümerwechsel erforderlich
Bei einer Änderung des Eigentümers ist keine Mitteilung an das Finanzamt erforderlich, da dieses im Regelfall bereits vom Grundbuchamt informiert wird. Bisher galt die gesetzliche Regel, dass solche Korrekturen bis zum 31. Januar des Folgejahres nach der Änderung zu melden waren.
Fristverlängerung gibt Ihnen mehr Zeit
Die neue Frist für die Änderungsanzeigen wurde auf den 31. Dezember 2024 festgesetzt. Diese Verlängerung gibt mehr Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. ETL unterstützt in allen Fragen und Anliegen zur Grundsteuer.