Vorbereitet sein auf die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden das Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Erarbeitet wurden sie von der EFRAG, der European Financial Reporting Advisory Group. Die Standards gelten ab 2024 für alle großen und börsennotierten Unternehmen.
Die EFRAG hat jetzt den Entwurf einer Übersicht zu allen Datenpunkten des Sets 1 der ESRS veröffentlicht. Die Liste ist als Anwendungshilfe gedacht: Sie ermöglicht es großen Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, sich auf die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. So können Unternehmen zum Beispiel prüfen, welche nach ESRS geforderten Datenpunkte zu den ESG-Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sie in ihrer Berichterstattung bereits berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass die Übersicht nicht rechtsverbindlich ist und nicht als Grundlage für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts verwendet werden kann.
Die Liste mit allen Datenpunkten zu Set 1 der ESRS ist hier abrufbar.