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Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrtspflege

Environment, Social, Governance: Fortsetzung unserer ESG-Reihe
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrtspflege
Aktuelles
27.01.2023 — zuletzt aktualisiert: 20.02.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrtspflege

Environment, Social, Governance: Fortsetzung unserer ESG-Reihe

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch für Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege immer mehr an Bedeutung. Nun fordert auch die CSR-Richtlinie der EU zum Handeln auf. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ermöglicht den gemeinnützigen Organisationen den Einstieg in die standardisierte Berichterstattung. Teil 2 unserer Serie.

Mit der seit Dezember 2022 gültigen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die drei Begriffe Soziales, Ökologie und Ökonomie zu den Säulen einer nachhaltigen Unternehmensführung und -berichterstattung. Gängige Standards zur Unternehmensberichterstattung für gewerbliche Unternehmen wurden in der Vergangenheit erarbeitet. Aufgrund der Gemeinnützigkeit lassen sich diese Standards allerdings nicht einfach auf Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege übertragen.

Wir stellen die Besonderheiten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Freie Wohlfahrtspflege beispielhaft anhand des Branchenleitfadens des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vor.

Die Kriterien des DNK lassen sich dabei in vier Bereiche einteilen:

  • Strategie (Kriterien 1-4)
  • Prozessmanagement (Kriterien 5-10)
  • Umwelt (Kriterien 11-13)
  • Gesellschaft (Kriterien 14-20)

Nachdem wir in Teil 1 bereits auf die ersten beiden Bereiche eingegangen sind, erläutern wir im Folgenden die Punkte Umwelt und Gesellschaft. 

Umwelt

Unter den Bereich Umwelt fallen die Angaben zur Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen, die Angaben zum Ausstoß von Treibhausgasen sowie jeweils die selbstgesteckten Ziele zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs und der Emissionen.

Zwar sind soziale Dienstleistungen eher personalintensiv, dennoch sollte der Ressourcenverbrauch nicht unterschätzt werden. Dies betrifft u.a. neben der energetischen Versorgung der Räume durch Strom und Heizung in stationären Einrichtungen auch den Kraftstoffverbrauch bei ambulanten Diensten und auch den Einsatz und die Entsorgung von Reinigungsmitteln, medizinischen Pflegeprodukten und Lebensmitteln.

Die Erfassung von Treibhausgasemissionen bezieht nicht nur den direkten Ausstoß von Treibhausgasen ein, sondern auch indirekte Emissionen. In der Freien Wohlfahrtspflege wird bspw. bei stationären Einrichtung die Wäscheversorgung der Klienten ein wichtiger Emissionsfaktor sein.

Grundsätzlich sind Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege oftmals durch Förderrichtlinien und Entgeltsysteme gezwungen, die kurzfristig kostengünstigste Lösung zu wählen. Daher ist eine konsequente Suche nach Einsparmöglichkeiten wichtig.

Gesellschaft

In den Kriterien des Bereichs Gesellschaft werden die sozialen Themen der Nachhaltigkeit behandelt. Hierzu gehören die Achtung von Arbeitnehmerrechten, Chancengleichheit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Hierzu zählen neben der Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette (explizit ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden) auch die Rolle der Organisation in der Region. Daneben ist auch darzulegen, welchen politischen Einfluss die Organisation nimmt und wie gegen Bestechung, Korruption und anderes rechtswidriges Verhalten vorgegangen wird.

Da Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege meist nur inländische Mitarbeitende beschäftigen, dürften die wichtigsten Kriterien in diesem Bereich die Chancengleichheit, die Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie der Beitrag zum Gemeinwesen sein. Daneben setzen sich diese Organisationen für hilfsbedürftige Menschen ein und nehmen hierfür legitimen Einfluss auf die Politik. Dennoch wird es zumindest für große Organisationen unabdingbar werden, einen Partner-, Dienstleistungs- und Lieferantenkodex zu formulieren und einen Menschenrechtsbeauftragten zu benennen, um auch die regulatorischen Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überwachen und einhalten zu können.

Der Branchenleitfaden ist hier auf der Website „Deutscher Nachhaltigkeitskodex“ abrufbar.

Teil 1 unseres Beitrags zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrtspflege finden Sie hier.

 

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Autor(en)


Fritz Baldus
Wirtschaftsprüfer

Mail: fritz.baldus@etl.de


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