Nachhaltigkeitsreport: IDW veröffentlicht ESRS-Modulverlautbarung
Mit Blick auf die Vielzahl der deutschen Unternehmen, die bereits für das Jahr 2024 gemäß CSRD die neuen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) anwenden müssen, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen und Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS und klärt offene Fragen zu einzelnen Themenbereichen. Das IDW will nach und nach weitere Modulentwürfe veröffentlichen, um ein einheitliches Verständnis der ESRS zu fördern und Unsicherheiten zu beseitigen.
In den ersten fünf Modulverlautbarungsentwürfen vom 6. März 2024 konzentriert sich das IDW hauptsächlich auf zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse, die den wichtigsten Prozess der ESG-Berichterstattung darstellt. Die Anforderungen an diesen Prozess sind durch die CSRD gestiegen, weil Unternehmen ihre „Impacts, Risks, and Opportunities“ (IROs), also ihre Auswirkungen, Chancen und Risiken, identifizieren und gemäß der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bewerten müssen.
Im ersten Entwurf geht es zum einen um die Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit, zum anderen um die Einbeziehung der betroffenen Interessenträger (interne und externe Stakeholder), aber auch um Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen sowie um die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Darüber hinaus wird im ersten Entwurf das Thema Konsolidierungskreis aufgegriffen.
Die erste ESRS-Modulverlautbarung steht bis zum 30. Juni 2024 zur öffentlichen Konsultation bereit und ist auf der IDW-Website verfügbar.
Text: Jill Döding