Nachhaltigkeitsbericht: EU plant Reduzierung der Berichtspflichten
Die Omnibus-Initiative der EU soll Unternehmen in Europa spürbare Entlastungen bei den umfangreichen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen. Die Berichtspflichten wurden in der Vergangenheit häufig als überbordend kritisiert.
Nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission am 8. November in Budapest kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, dass noch im ersten Halbjahr 2025 Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten erarbeitet werden sollen.
Das Ziel: Eine Verschlankung der Berichtspflichten um mindestens 25 Prozent, ohne die wesentlichen Inhalte der Nachhaltigkeitsvorgaben zu gefährden.
Im Rahmen der geplanten Reduzierung stehen insbesondere die folgenden Regelungen im Mittelpunkt:
- EU-Taxonomie-Verordnung
Bereits seit 2022 anzuwenden, definiert sie ein System von Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Tätigkeiten. - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Umsetzung dieser Richtlinie ins nationale Recht gestaltet sich nach dem Bruch der Ampelkoalition zunehmend unwahrscheinlich (mehr erfahren). - Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht ist bis spätestens 25. Juli 2026 erforderlich. Sie wird Änderungen am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), aber auch Überschneidungen mit den Berichtspflichten aus der CSRD mit sich bringen.
Die Verschlankung und Zusammenführung redundanter sowie sich überschneidender Vorschriften soll insbesondere den Mittelstand entlasten.
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