Kurz erklärt: Der risikoorientierte Prüfungsansatz
In Schlussbesprechungen und Aufsichtsratspräsentationen führt der Abschlussprüfer allgemein aus, bei der Abschlussprüfung den risikoorientierten Prüfungsansatz angewendet zu haben. Was das genau bedeutet? Im Folgenden eine kurze Erklärung.
Im Zuge einer Abschlussprüfung muss der Abschlussprüfer hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Abschluss als Ganzes – und sofern einschlägig der Lagebericht – frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern sind. Gleichzeitig ist gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eine Abschlussprüfung effizient vorzunehmen. Das Instrument zur Erfüllung der beiden Anforderungen „hinreichende Sicherheit“ und „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit“ ist der risikoorientierte Prüfungsansatz.
Das Prüfungsrisiko
Das zentrale Risiko des Abschlussprüfers besteht darin, dass er ein Fehlurteil erstattet. Hierbei spricht man vom Prüfungsrisiko. Das Prüfungsrisiko lässt sich wiederum in die Einzelrisiken „Fehlerrisiko“ und „Entdeckungsrisiko“ aufspalten. Das Fehlerrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Fehler innerhalb eines Prüffeldes auftritt (das sogenannte inhärente Risiko) und dieser Fehler durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) nicht verhindert oder aufgedeckt wird (das sogenannte Kontrollrisiko). Die beiden vorstehenden Risiken können durch den Abschlussprüfer nicht beeinflusst werden. Anders sieht es bei dem Entdeckungsrisiko aus. Hierunter wird das Risiko verstanden, dass ein Fehler durch die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers nicht erkannt wird.
Analyse und Bewertung der Risiken
Entsprechend dem risikoorientierten Prüfungsansatz analysiert und bewertet der Abschlussprüfer in einem ersten Schritt die inhärenten Risiken. Hierfür beschäftigt er sich mit dem jeweiligen Prüffeld, aber auch allgemein mit dem Unternehmen, mit dessen Branche, Geschäftstätigkeit, Prozessen etc. Die Einschätzung der Kontrollrisiken in einem zweiten Schritt basiert auf der Beurteilung des Abschlussprüfers über die Angemessenheit und Wirksamkeit des für den Jahresabschluss und den Lagebericht relevanten internen Kontrollsystems.
Planung der Prüfungshandlung
Aufbauend auf der Einschätzung der inhärenten Risiken und Kontrollrisiken (zusammengefasst dem Fehlerrisiko) werden durch den Abschlussprüfer analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungshandlungen sowie (toolgestützte) Datenanalysen unter Berücksichtigung des vertretbaren Entdeckungsrisikos geplant und durchgeführt. Hierbei gilt, dass geringe Fehlerrisiken aufgrund geringer inhärenter Risiken und/oder geringer Kontrollrisiken (das vertretbare Entdeckungsrisiko ist damit höher) zu einem geringeren Umfang an Einzelfallprüfungshandlungen führen bzw. umgekehrt hohe Fehlerrisiken (das vertretbare Entdeckungsrisiko ist damit niedriger) einen entsprechend größeren Prüfungsumfang erfordern.
Unsere Experten geben gerne weitere Auskünfte zur konkreten Ausgestaltung des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei ETL Prüfung & Beratung.
Autor: Sascha Weichert, Mittelrheinische Treuhand GmbH