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Krankenhäuser unter Druck: Neue Fristen für Budgetverhandlungen

Wir beraten Sie! Unsere Leistungen im Überblick
Krankenhäuser unter Druck: Neue Fristen für Budgetverhandlungen
Aktuelles
25.01.2023 — zuletzt aktualisiert: 19.07.2023

Krankenhäuser unter Druck: Neue Fristen für Budgetverhandlungen

Wir beraten Sie! Unsere Leistungen im Überblick

Mit dem Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) hat der Gesetzgeber nun konkrete zeitliche Vorgaben für das Zustandekommen von Budgetvereinbarungen erlassen. Damit verfolgt der Gesetzgeber die Intention, dass insbesondere auf der Ortsebene die Budgetvereinbarungen gestrafft und besser strukturiert werden und der Verhandlungsstau der letzten Jahre aufgelöst wird. Kommen die Krankenhausträger ihren Pflichten nicht nach, so wird zukünftig ein Rechnungsabschlag pro Fall erhoben. Im Falle, dass die Vertragsparteien auf Ortsebene keine Einigung erzielen, wird automatisch die Schiedsstelle aktiv.

Sollten Sie für die Jahre 2020 und 2021 noch keine Vereinbarung mit den Kostenträgern geschlossen haben, so sind Sie verpflichtet, die notwendigen Unterlagen bis spätestens 31. Oktober 2023 einzureichen. Für das Jahr 2022 müssen die Unterlagen bis spätestens 31. März 2024 vorgelegt werden.

Die Fristsetzung setzt insbesondere die Krankenhausträger unter Druck, die Unterlagen für mehrere Jahre gleichzeitig und rechtzeitig vorzubereiten. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die neuen gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Wir unterstützen Sie bei der jährlichen Budgetplanung und den Verhandlungen mit den Kostenträgern. Unsere Leistungen umfassen dabei alle relevanten Budgetinhalte (u.a. DRG-Budget, Psychiatrie-Budget, Tagesklinik, Sicherstellungszuschlag, Ausbildungsbudget, Pflegebudget,…). Dabei bieten wir die folgenden Bausteine an:

  • Analyse des aktuellen Leistungsgeschehens
    Wir analysieren Ihr aktuelles Leistungsaufkommen und besprechen mit Ihren Leitungsträgern geplante Entwicklungen, welche sich auf die kommende Budgetvereinbarung auswirken.
  • Aufbau des Leistungsgerüstes und Erstellung der Unterlagen für die Budgetverhandlung
    Aus der Analyse des Leistungsgeschehens und den Gesprächen mit den Leistungsträgern Ihrer Einrichtung bauen wir das Leistungsgerüst auf. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen oder übernehmen diese auch selbst. Die Verhandlungsunterlagen werden möglichst schiedsstellenfest aufbereitet.
  • Entwicklung von Verhandlungsstrategien
    Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Verhandlungsstrategien, um Ihre Forderung bestmöglich bei den Kostenträgern durchzusetzen. Des Weiteren bereiten wir Sie inhaltlich argumentativ durch eine schriftliche Dokumentation auf die Verhandlung vor.
  • Umsetzung der Verhandlungsergebnisse
    Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Überführung der Verhandlungsergebnisse in das operative tägliche Doing.
  • Nach der Budgetverhandlung ist vor der Budgetverhandlung
    Wir stehen Ihnen auch nach der Budgetverhandlung mit Rat und Tat zur Seite und informieren Sie regelmäßig über wichtige neue Änderungen.

Der Umfang unserer Leistung kann individuell an Ihren Unterstützungsbedarf angepasst werden. Kommen Sie gerne auf uns zu und sprechen Sie uns an.

 

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Autor(en)


Nicole Rapp, LL.M.
Master of Laws ()

Mail: nicole.rapp@etl-wrg.de


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Carsten Schäfer
Diplom-Kaufmann

Mail: carsten.schaefer@etl-wrg.de


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