ISA [DE] 600 (Revised) zu Konzernabschlussprüfungen verabschiedet
Im Oktober 2024 hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) den an nationale Besonderheiten angepassten International Standard on Auditing (ISA) 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ verabschiedet. Der modifizierte Standard ISA [DE] 600 (Revised) wurde zusammen mit Folgeänderungen in anderen ISA [DE] veröffentlicht.
Der zugrunde liegende ISA 600 (Revised) behandelt spezifische Anforderungen und Überlegungen, die bei der Konzernabschlussprüfung – insbesondere unter Einbindung von Teilbereichsprüfern – zu berücksichtigen sind. Das IAASB hat mit ISA 600 (Revised) die Anforderungen für Konzernabschlussprüfungen grundlegend überarbeitet.
Breiterer Anwendungsbereich
Der neue Standard gilt nicht nur für die Prüfung eines Konzernabschlusses im Sinne des deutschen Handelsrechts, sondern auch für:
- Prüfungen kombinierter Abschlüsse,
- Prüfungen von Jahresabschlüssen, in denen die Finanzinformationen aus Einheiten oder Geschäftsbereichen (wie Niederlassungen oder Geschäftssparten) aggregiert werden.
Wesentliche Änderungen
Eine der bedeutendsten Änderungen des ISA 600 (Revised) betrifft die Definition eines konzernweiten Prüfungsteams. Teilbereichsprüfer werden als Teil des Konzernprüfungsteams betrachtet, was die Einbindung und Verantwortung des Konzernabschlussprüfers stärkt. Dieser ist:
- umfassend für die Steuerung und Qualität der gesamten Konzernabschlussprüfung verantwortlich,
- weiterhin Hauptverantwortlicher, selbst wenn andere Wirtschaftsprüfer Prüfungshandlungen übernehmen.
Durch diese Erweiterung der Verantwortung ist der Konzernabschlussprüfer stärker sowohl auf der Konzern- als auch auf der Teilbereichsebene involviert.
Erweiterte Risikobeurteilung
Ein weiterer Schwerpunkt des ISA [DE] 600 (Revised) liegt auf einer vertieften Risikobeurteilung:
- Der Konzernabschlussprüfer allein ist dafür verantwortlich, ein ausreichendes Verständnis gemäß ISA [DE] 315 (Revised 2019) zu gewinnen, um die Grundlage für die Risikobeurteilung zu schaffen.
- Die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erfolgt zunächst auf der Ebene einzelner Konzernabschlussposten und nachgelagert auf der Ebene einzelner Teilbereiche.
Dieses Vorgehen erfordert eine aktive Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Planung und Durchführung der Teilbereichsprüfungen. Damit wird der Teilbereichsprüfer für die betreffenden Prüfungshandlungen faktisch zum weisungsgebundenen Mitglied des Konzernprüfungsteams. Dies erfordert eine verstärkte Kommunikation und Koordination zwischen Konzernabschlussprüfer und Teilbereichsprüfern.
Inkrafttreten des ISA [DE] 600 (Revised)
Der ISA [DE] 600 (Revised) gilt erstmals für Prüfungen von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen. Das bedeutet, dass der Standard in der Regel für Konzernabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2025 anzuwenden ist. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich.
Betroffene weitere Standards
Neben dem ISA [DE] 600 (Revised) ergeben sich Folgeänderungen in den folgenden Standards:
- ISA [DE] 220 (Revised)
- ISA [DE] 230
- ISA [DE] 240
- ISA [DE] 250 (Revised)
- ISA [DE] 300
- ISA [DE] 315 (Revised 2019)
- ISA [DE] 320
- ISA [DE] 402
- ISA [DE] 501
- ISA [DE] 510
- ISA [DE] 550
- ISA [DE] 610 (Revised 2013)
- ISA [DE] 710
- ISA [DE] 720 (Revised)