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Hinweisgeberschutzgesetz: Fachkundeschulung für Kreditinstitute

Hinweisgeberschutzgesetz: Fachkundeschulung für Kreditinstitute
Aktuelles
16.05.2024

Hinweisgeberschutzgesetz: Fachkundeschulung für Kreditinstitute

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (HinSchG) trat im Jahr 2023 in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer Meldestelle und entsprechender Kanäle. Diese sollen von Personen genutzt werden können, die während ihrer beruflichen Tätigkeit auf Straftaten oder Verstöße gegen bestimmte bußgeldbewehrte Vorschriften stoßen und diese melden möchten. Gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG obliegt es Unternehmen, sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internen Meldestelle über die erforderliche Fachkompetenz verfügen.

Für Kreditinstitute wird die Einrichtung einer Hinweisgebermeldestelle daher ebenfalls Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen sein. Sie werden nachweisen müssen, dass die Mitarbeiter, die für die interne Meldestelle zuständig sind, über das erforderliche Fachwissen verfügen.

Die ETL consit GmbH bietet eine eintägige Fachschulung an, die speziell auf Kreditinstitute zugeschnitten ist. Mitarbeiter von internen Meldestellen in Kreditinstituten erlangen dabei nicht nur alle relevanten rechtlichen Kenntnisse, sondern werden auch durch praxisnahe Übungen, die auf konkrete Situationen in Kreditinstituten abgestimmt sind, geschult.

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Autor(en)


Oliver Gose
Diplom-Betriebswirt

Mail: oliver.gose@etl-consit.de


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