Grundsteuerreform in 2022
Da die von den Finanzämtern berechneten Werte für die Grundstücke und Gebäude auf nicht mehr zeitgemäßen Zahlen beruhten, hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert, die mit der Grundsteuerreform in diesem Jahr umgesetzt wurde. Hiernach müssen alle Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen werden verpflichtet, von Juli bis Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben. Die Aufforderung hierzu wird voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung erfolgen. Damit die Feststellungserklärung reibungslos erfolgen kann, sind einige Vorbereitungen zu treffen.
ETL SteuerRecht ist Ihnen als Berater in dieser Angelegenheit gerne prozessbegleitend behilflich.
Hinweise hierzu sowie zu weiteren Steuerthemen finden Sie auch unter:
- https://www.etl-wirtschaftspruefung.de/grundsteuerreform/
- https://www.etl-steuerrecht.de/aktuelles/was-2022-fuer-alle-steuerpflichtigen-wichtig-ist