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Finanzierungslücke Trinkwasserentgelte

Herausforderungen und Lösungen bei der Neuberechnung
Finanzierungslücke Trinkwasserentgelte
Aktuelles
12.07.2024

Finanzierungslücke Trinkwasserentgelte

Herausforderungen und Lösungen bei der Neuberechnung

Die außergewöhnlich stark gestiegenen Beschaffungs- und Energiepreise, ein verändertes Verbrauchsverhalten der Kunden, die klimatischen und demografischen Veränderungen und der damit verbundene Investitionsbedarf in die Infrastruktur stehen mehr denn je im Spannungsfeld zu stabilen und kostendeckenden Trinkwasserentgelten. Kosten und Erlöse driften immer weiter auseinander und geben der Diskussion über die Angemessenheit von Wasserpreisen enormen Auftrieb.

Die derzeit erhobenen Trinkwasserentgelte können bereits veraltet bzw. nicht mehr angemessen sein und Aktualisierungen bzw. Anpassungsmaßnahmen die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen erheblich verbessern.

ACHTUNG: Eine (willkürliche) Erhöhung der Entgelte birgt immer das Risiko, dass Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen, die Wasserentgelte auf eine missbräuchliche Überhöhung zu überprüfen. Bei einer Gebühren- bzw. Preismissbrauchskontrolle trifft Sie als (Trink-)Wasserversorger eine erhebliche Darlegungs- und Beweislast zur Rechtfertigung Ihrer evtl. „überhöhten“ Entgelte. Eine veraltete, intransparente und insbesondere nicht gerichtsfeste Entgeltkalkulation kann die Darlegung gerechtfertigter Entgelte erheblich erschweren und aufgrund pauschaler Kürzungen durch die Aufsichtsbehörde deutliche Einnahmeeinbußen zur Folge haben.

Vorausdenken, gestalten, Finanzierung sichern!

Vielen ist die Situation durchaus bewusst, jedoch fehlen im Rahmen des Tagesgeschäfts häufig zeitliche und personelle Ressourcen zur (turnusmäßigen) Neuberechnung der Entgelte. Auch der befürchtete Widerstand durch Gremien und Kunden lässt von einer sachgerechten Anpassung der Entgelte absehen.  

Wir sind mit den Anforderungen an die Entgeltkalkulation bestens vertraut und unterstützen gerne in Fragen rund um die Höhe und Angemessenheit der derzeit erhobenen Trinkwasserentgelte. Profitieren Sie von unserem Know-how und sprechen Sie uns an!

Autor: Tobias Rutowicz, ETL WRG

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