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EU-Parlament verabschiedet CSRD – Umsetzungsfristen überschaubar

Kleine und mittlere Unternehmen ab 2026 von Berichtspflichten betroffen
EU-Parlament verabschiedet CSRD – Umsetzungsfristen überschaubar
Aktuelles
10.11.2022 — zuletzt aktualisiert: 04.04.2023

EU-Parlament verabschiedet CSRD – Umsetzungsfristen überschaubar

Kleine und mittlere Unternehmen ab 2026 von Berichtspflichten betroffen

Das EU-Parlament hat am gestrigen Donnerstag die lange diskutierte Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Der Rat wird den Vorschlag voraussichtlich am 28. November annehmen. Danach wird er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Die Vorschriften werden zwischen 2024 und 2028 in Kraft treten: Auch kleine und mittlere Unternehmen sind ab dem 1. Januar 2026 von umfangreichen Berichtspflichten betroffen, wenngleich eine Befreiungsmöglichkeit bis 2028 vorgesehen ist. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro verpflichtet, nach der CSRD zu berichten – Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten bereits ab dem 1. Januar 2024. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen zuverlässige Informationen liefern, werden sie einer unabhängigen Prüfung unterzogen.

Bereits im Juni 2023 wird die EU-Kommission den ersten Satz von Standards zur Umsetzung und Interpretation der detaillierteren Anforderungen der CSRD an die Berichterstattung über die Auswirkungen der Unternehmen auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards annehmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten zumindest die sogenannten großen Unternehmen mit den Vorbereitungen für die umfangreiche Erhebung der notwendigen Daten beginnen, damit nach einem Probelauf ab dem 1. Januar 2024 eine verlässliche und prüfbare Berichterstattung für das Jahr 2025 möglich sein wird.

Aber auch kleine und mittlere Unternehmen werden nicht umhin kommen, sich rasch auf den Weg zu einer belastbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung zu machen. Banken, Lieferanten, Kunden und nicht zuletzt Mitarbeitende werden bereits in naher Zukunft entsprechende Informationen von ihnen abfordern (müssen).

Wir von ETL Prüfung & Beratung wollen Sie auf diesem Weg begleiten. Sprechen Sie uns an!

 

Dieser Beitrag ist Teil unserer ESG-Reihe. Das Kürzel ESG setzt sich aus den Begriffen Environment, Social und Governance zusammen – diese bilden die drei Säulen einer nachhaltigen Unternehmensführung.

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Fritz Baldus
Wirtschaftsprüfer

Mail: fritz.baldus@etl.de


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