Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Immobilien
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine deutliche Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Immobilien vor. Das Erbschaftsteuergesetz selbst soll nicht geändert werden. Wichtige Grundlage für die Bewertung von Immobilien im Erbfall ist jedoch das Bewertungsgesetz. Und genau hier sind wesentliche Änderungen geplant, um eine Besteuerung von Immobilien mit dem Verkehrswert zu gewährleisten.
Das Ertrags- und Sachwertverfahren sieht bislang vereinfachte Verfahren zur Bewertung bestimmter Immobilien vor. Diese Verfahren sollen nach dem Gesetzesentwurf an die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Aufgrund der Wertsteigerungen von Immobilien in den vergangenen Jahren dürften die Verkehrswerte im Vergleich z.B. zum Ertragswertverfahren deutlich gestiegen sein. Experten halten Werterhöhungen von 20 bis 50 Prozent für möglich.
Es bleibt abzuwarten, welche Änderung tatsächlich als Gesetz ab 2023 in Kraft treten wird. Da der Gesetzgeber aber vom Bundesverfassungsgericht zu den Änderungen verpflichtet wurde, ist eine Annäherung an die Besteuerung mit den Verkehrswerten zumindest mittelfristig zu erwarten.