Die neue Trinkwasserverordnung
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat die neue Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) bestätigt. Im Juni ist diese in Kraft getreten. Sie ersetzt die am 21. Mai 2001 erlassene TrinkwV, die die Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden regelt und die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung bestimmt.
Für den Wasserkunden schafft die Neufassung der TrinkwV noch mehr Sicherheit bei der Qualität des Trinkwassers. Dabei hat die neue TrinkwV einen sehr umfangreichen Wandel vollzogen. Mit ihr werden Kriterien definiert, die ein Trinkwasser erfüllen muss, um einem hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden.
Grenzwerte:
In der neuen TrinkwV wurden zum Vorteil der Verbraucher eine Vielzahl von Grenzwerten verschärft bzw. neu aufgenommen. Dazu gehören auch neuerdings die Beurteilung von Arsen und Blei. Ebenfalls wurden diverse gesundheitsbedenkliche Substanzen neu aufgenommen.
Risikobewertung:
Um gezielt mögliche Belastungen in Wassergewinnungsgebieten zu finden, hat der Gesetzgeber mit der neuen TrinkwV die verpflichtende Risikobewertung eingeführt. Dabei haben Wasserversorger zukünftig die Möglichkeit, ihre Untersuchungspflicht dem Weg ihres Wassers vom Quellgebiet bis zur Entnahme durch den Verbraucher anzupassen. Dem Wasserversorger wird dabei ein kleiner Spielraum gegeben, in dem er nicht vorkommende Stoffe aus der Überwachung ausschließen bzw. die Untersuchungspflicht reduzieren kann. Die Risikobewertung wird durch ein übergeordnetes Überwachungsorgan (Gesundheitsamt) überwacht. Dabei entscheidet das Gesundheitsamt – nach der Vorlage der Risikobewertung und des Untersuchungsspektrums –, wie oft Kontrollen und in welcher Analysetiefe Kontrollen durch den Wasserversorger durchzuführen sind.
Austausch von Bleirohren:
Auch heute sind in der Wasserversorgung noch Bleileitungen anzutreffen. Selten sind sie in öffentlichen Netzen zu finden, dennoch findet man sie vereinzelt in Hausinstallationen. Genau in diesem Punkt werden die Hauseigentümer in die Verpflichtung genommen, Bleileitungen bis zum Januar 2026 endgültig auszutauschen.
Informationspflichten:
Die Betreiber der Trinkwasseranlagen haben – entsprechend der TrinkwV – neuerdings die Verpflichtung, die Verbraucher umfassend und weitreichend zu informieren. Der Wasserversorger stellt hierfür die relevanten Qualitätsdaten des Trinkwassers auf der Internetseite seines Unternehmens zum Vergleich zur Verfügung. Zusätzlich wird den Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet, Mengenwerte einzusehen, um den eigenen Wasserverbrauch beurteilen zu können.
Die neue Trinkwasserverordnung ist in der Tat ein Segen. Natürlich erzeugt die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen mehr Arbeit. Dennoch sollte es uns viel wert sein, die hohe Qualität unseres Wassers weiterhin sicherzustellen. Insbesondere das neu aufgenommene Risikomanagement dürfte zukünftig dazu wesentlich beitragen.
Als Fachbüro mit Expertise in diesem Segment unterstützen wir Sie gerne dabei, weiterhin die hohe Qualität sicherzustellen. Sprechen sie uns an.
Autor: Dirk Riekenberg