CSRD: Die Wesentlichkeitsanalyse als Basis des Nachhaltigkeitsreports
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU Art und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend geändert. Große und börsennotierte Unternehmen müssen künftig in einem separaten Abschnitt des Lageberichts zur Nachhaltigkeit berichten. Die Berichtsstandards sehen auch eine Berichterstattung über wesentliche unternehmensspezifische nachhaltigkeitsbezogene Informationen vor. Werkzeug zur Ermittlung dieser für das Unternehmen und die Stakeholder bedeutenden Informationen ist die Wesentlichkeitsanalyse, die unter Berücksichtigung zweier korrelierender Perspektiven erfolgt.
In unserem Newsletter erläutern wir sowohl den Begriff der „doppelten Wesentlichkeit“ als auch die wichtigsten Schritte der Wesentlichkeitsanalyse.