Kreditzweitmarktgesetz (KrZMG) für Vorstände
Das Kreditzweitmarktgesetz beinhaltet hauptsächlich das Kreditdienstleistungsinstitutegesetz und gilt
- zum einem für sog. “Kreditkäufer“, also für Unternehmen, die Ansprüche von Kreditgebern aus notleidenden Krediten erwerben (gewerblich), und
- zum anderen für sog. “Kreditdienstleister“, d.h. für
Unternehmen, die
- fällige Ansprüche aus notleidenden Krediten durchsetzen,
- Bedingungen notleidender Krediten neu verhandeln,
- Beschwerden, die im Zusammenhang mit notleidenden Krediten erhoben werden, bearbeiten und/oder
- Kreditnehmer, deren Kreditnehmer sie als Kreditdienstleister unterstützen oder deren Ansprüche sie als Kreditkäufer vom Kreditgeber gekauft haben, über Änderungen der Zinssätze, Belastungen oder fällige Zahlungen informieren.
Für solche Unternehmen bringt dieses Gesetz zahlreiche neue Pflichten mit sich. Zentral ist: die Dienstleister benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um weiter tätig bleiben zu dürfen, und um diese Erlaubnis erlangen zu können, sind sehr umfangreiche organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Für die betroffenen Unternehmen ist es daher von größter Bedeutung, nunmehr strategische Entscheidungen zu treffen, wie sie auf diese regulatorische Rahmenbedingungen zu reagieren planen.
In diesem Online-Seminar erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was im Einzelnen zu beachten ist, u.a.:
- Pflichten für Kreditdienstleister und für Kreditkäufer
- Erlaubnisantrag in Deutschland
- Zulassung in einem Mitgliedsstaat der EU außerhalb Deutschlands
- Änderung des Geschäftsmodells als Alternative
Die nächsten Termine:
18. Juni 2025 14.00 – 16.30 Uhr -> Jetzt anmelden
Der Preis des Online-Seminars beträgt 410€ pro Teilnehmer.