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Hinweisgeberschutzgesetz – was jetzt zu tun ist
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Hinweisgeberschutzgesetz – was jetzt zu tun ist

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll in sämtlichen Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, Hinweisgeber schützen sowie die Identität jener Personen, die in einem Hinweis genannt werden. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern, Meldekanäle einzurichten, die es Hinweisgebern ermöglichen, einen Verstoß vertraulich zu melden. Damit sind in einem Unternehmen zahlreiche organisatorischen Herausforderungen verbunden. In diesem Online-Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wertvolle und hilfreiche Informationen darüber, welche Prozesse zu etablieren sind und was dabei zu beachten ist.

  • Anforderungen an die Interne Meldestelle
  • Anforderungen an das Meldesystem
  • Informationspflichten
  • Prozesse zum Schutz von Hinweisgebern
  • Schutz des Unternehmens gegen Missbrauch

Hinweisgeber sind Personen, die von einem Verstoß Kenntnis erlangt haben (im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit) und diesen Verstoß melden möchten

Nächster Termin:

20. November 2025 14.00 – 16.30 Uhr -> Jetzt anmelden

Der Preis des Online-Seminars beträgt 310€ pro Teilnehmer.

DATUM
20.11.2025
UHRZEIT
14:00 - 16:30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Online
ANSPRECHPARTNER


Bernd Schmid
Diplomierter Bankbetriebswirt, CDPSE, CISA

Mail: info@etl-consit.de


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