Hinweisgeberschutzgesetz – was jetzt zu tun ist
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll in sämtlichen Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, Hinweisgeber schützen sowie die Identität jener Personen, die in einem Hinweis genannt werden. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern, Meldekanäle einzurichten, die es Hinweisgebern ermöglichen, einen Verstoß vertraulich zu melden. Damit sind in einem Unternehmen zahlreiche organisatorischen Herausforderungen verbunden. In diesem Online-Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wertvolle und hilfreiche Informationen darüber, welche Prozesse zu etablieren sind und was dabei zu beachten ist.
- Anforderungen an die Interne Meldestelle
- Anforderungen an das Meldesystem
- Informationspflichten
- Prozesse zum Schutz von Hinweisgebern
- Schutz des Unternehmens gegen Missbrauch
Hinweisgeber sind Personen, die von einem Verstoß Kenntnis erlangt haben (im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit) und diesen Verstoß melden möchten
Nächster Termin:
21. August 2025 14.00 – 16.30 Uhr -> Jetzt anmelden
Der Preis des Online-Seminars beträgt 310€ pro Teilnehmer.