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Hinweisgeberschutzgesetz – Fachkundeschulung
Akademie

Hinweisgeberschutzgesetz – Fachkundeschulung

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Jahre 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu, eine Meldestelle und Meldekanäle zu etablieren für Menschen, denen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Straftat oder ein Verstoß gegen bestimmte bußgeldbewehrte Vor-schriften zur Kenntnis gelangt ist und die diese Straftat bzw. diesen Verstoß melden möchten. CRR-Kreditin-stitute sind hierzu schon seit 2014 verpflichtet. Das Kreditinstitut hat gem. § 15 Abs. 2 HinSchG dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der internen Meldestelle über die notwendige Fachkunde verfügen. Zentral für Kreditinstitute dabei: künftig wird auch die Hinweisgebermeldestelle Gegenstand aufsichtlicher Prü-fungen sein. Sie werden also nachweisen müssen, dass jene Personen, die mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden, über die dazu notwendige Fachkunde verfügen. Die Akademie der ETL consit GmbH bietet daher eine 1-tägige Fachkundeschulung an, die speziell für Kre-ditinstitute konzipiert ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von internen Meldestellen bei Kreditinstituten erwer-ben zum einen alle relevanten rechtlichen Kenntnisse. Zum anderen werden zahlreiche Übungen anhand kon-kreter Fälle aus der Praxis durchgeführt. Durch die Fokussierung auf Kreditinstitute wird dabei sichergestellt, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Situationen vertraut machen können, die denjenigen in der Meldestelle Ihres Hauses entsprechen. Inhalte sind u.a.:

  • Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (inkl. eines Überblicks über die Teile des Strafgesetz-buches (StGB), die von Bedeutung sind, sowie über relevante bußgeldbewehrte Vorschriften)
  • Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber nach Eingang einer Meldung
  • Prüfung / Einschätzung, ob es sich bei einer eingegangenen Meldung um einen Verstoß gem. Hin-SchG handelt (= sachlicher Anwendungsbereich des HinSchG, Schutz des Hinweisgebers)
  • Kontakt mit dem Hinweisgeber, ggf. Kommunikation zur Einholung weiterer Informationen
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung
  • Ergreifen von Folgemaßnahmen
  • Rückmeldung über Folgemaßnahmen und Gründe für diese (inkl. Ausnahmen betreffend solche Rückmeldungen)
  • Fristen (Bestätigungen, Rückmeldungen, Aufbewahrung, Löschung)
  • Vorgehensweise bei anonymen Hinweisen
  • Vertraulichkeit (inkl. Ausnahmen), Datenschutz

Nächster Termin:

01. Oktober 2024 09.00 – 17.00 Uhr -> Jetzt anmelden

Der Preis des Online Seminars beträgt 550€ pro Teilnehmer.

DATUM
01.10.2024
UHRZEIT
09:00 - 17:00 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Online
ANSPRECHPARTNER


Bernd Schmid
Diplomierter Bankbetriebswirt, CDPSE, CISA

Mail: info@etl-consit.de


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