Kreise, Städte und Gemeinden
Prüfungs- und Beratungskompetenz für Gebietskörperschaften
Kreise, Städte und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, d. h. Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit bzw. Mitgliedschaft territorial bestimmt ist. Die Rechnungslegung von Gebietskörperschaften ist Teil des öffentlichen Haushaltswesens, das die Planung (Haushaltssatzung und Haushaltsplan), die Bewirtschaftung (Organisation und Durchführung mit unterjähriger Berichterstattung) und die Abrechnung nach vorgegebenen Strukturen und Kriterien umfasst.
Mit den Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung von Kreisen, Städten und Gemeinden, den landesrechtlichen Ausprägungen sowie den Strukturen des öffentlichen Haushaltwesens sind wir als ihr spezialisierter Ansprechpartner in Theorie und Praxis umfassend vertraut.
Was sind die aktuellen Herausforderungen der Branche?
Von der Kameralistik zur Doppik – mit der Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von einer zahlungsstromorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung konnte eine aussagekräftige öffentliche Rechnungslegung etabliert werden.
Die Welt wird digitaler – die Digitalisierung wichtiger Geschäftsprozesse und verlässliche Datenbewirtschaftung stellen gegenwärtig große Herausforderungen auch im Hinblick auf die Haushaltssteuerung dar.
Rückläufige Haushaltsmittel, Budgeteinhaltung und Nachweisführung – Vor dem Hintergrund rückläufiger Haushaltsmittel ist die Finanzierung und die Budgeteinhaltung existenziell.
Wir sind ihr spezialisierter Ansprechpartner in Theorie und Praxis.
In unserem Branchencenter „Öffentlicher Sektor“ bündeln wir jahrzehntelange Prüfungs- und Beratungskompetenz durch interdisziplinäre Teams aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Ingenieuren.
Ein regelmäßiger Austausch auf Augenhöhe bildet die Basis unserer Zusammenarbeit.
Regelmäßiger Austausch erleichtert unser Verständnis für ihre Herausforderungen, die strategische Ausrichtung sowie Veränderungen des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes Ein intensiver Kommunikationsprozess in allen Beauftragungsphasen bildet die Basis unserer Zusammenarbeit.
Was bieten wir?
Wir bieten alle relevanten Prüfungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand und unterstützen Sie ganzheitlich in wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Aspekten.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
Wir prüfen den Status Quo, indem wir die Zukunft in den Blick nehmen. Jahresabschlussprüfungen führen wir analytisch, systematisch, risikofokussiert und damit individuell durch.
Die Prüfung der Rechnungslegung von Einrichtungen der öffentlichen Hand wie auch die Beratung erfolgt auf Basis der landesspezifischen Regelungen oder auch spezialgesetzlicher Vorschriften unter Beachtung der einschlägigen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer.
Bei einer doppischen Rechnungslegung steht im Mittelpunkt der Jahresabschlussprüfung die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Bei der Prüfung der Rechnungslegung durch den Rechnungsprüfungsausschuss / das Rechnungsprüfungsamt ist eine Unterstützung durch Wirtschaftsprüfer in einigen Ländern explizit in der Gemeindeordnung vorgesehen, aber auch ohne eine solche Regelung grundsätzlich zulässig.
Wir sind erfahrene Ansprechpartner und richten unsere Tätigkeit an den einschlägigen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), aus.
Bei Organisationen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen der um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweiterten Jahresabschlussprüfung zu prüfen.
Ziel dieser Prüfung ist es, zu untersuchen, ob durch eine geeignete institutionelle Ordnung und Kompetenzverteilung sichergestellt ist, dass die Entscheidungen der leitenden Organe ordnungsgemäß getroffen und durchgeführt wurden.
Wir prüfen grundsätzlich unter Berücksichtigung des aktuellen Fragenkatalogs des IDW (IDW PS 720).
Ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem bietet Ihnen Sicherheit: Für die Verlässlichkeit Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ebenso wie für die Verlässlichkeit Ihres Controllings.
Wir beurteilen die wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Geschäftsprozesse auf Implementierung maßgeblicher Schlüsselkontrollen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.
Wir unterstützen Sie bei der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz Ihrer Prozesse und internen Kontrollen.
Die kosten- und nutzenoptimale Unterstützung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnologie (IT) ist ebenso notwendig wie die nachweisbare Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.
Wir führen IT-Systemprüfungen nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) durch und bieten individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Lösungen.
IT-gestützte Geschäftsprozesse und (teil-)automatisierte Arbeitsabläufe bedingen ein abgestimmtes Zusammenspiel aus rechtssicherem und betriebswirtschaftlich optimiertem Prozessdesign in Verbindung mit der richtigen Hard- und Softwareauswahl.
Ob elektronischer Rechnungsaustausch, die Digitalisierung und Archivierung papiergebundener Dokumente, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten – immer sind gesetzliche und regulatorische Vorgaben zu beachten.
Interdisziplinäre Teams unterstützen Sie in jeder Projektphase – von der Planung und dem Design einer rechtssicheren Lösung – bis hin zur Auditierung und Zertifizierung durch den Wirtschaftsprüfer.
Die Einführung neuer IT-Systeme oder digitaler Workflows birgt in vielerlei Hinsicht Risiken – unabhängig ob Umstellung der Finanzbuchhaltung oder Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows.
Im Rahmen projektbegleitender Prüfungen unterstützen wir Sie partnerschaftlich in allen Projektphasen, stellen extern eine hohe Qualität der Projektdurchführung sowie die Einhaltung aller regulatorischer Vorgaben sicher und minimieren damit die Projektrisiken.
Über die klassischen regulatorischen Vorgaben hinaus stellen wir für Sie sicher, auch die branchenspezifischen Anforderungen – bspw. Ihrer Drittmittelgeber – zu erfüllen.
Komplexer werdende Regulierungsanforderungen erfordern verlässliche und belastbare Abschlusszahlen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Markus Struckmeier
Wirtschaftsprüfer
Diplom-Kaufmann, CVA, IT-Auditor IDW
Mail: markus.struckmeier@etl-wrg.de